PFLEGEKASSE

Nach Feststellung der Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung gestellt. Diese können in den folgenden drei Bereichen eingesetzt werden:



Verhinderungspflege
Bei Ausfall der Privat-/ Laienkraft kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Auch hier gilt der Leistungskatalog der Pflegekasse!

Schulungen und Kurse
Wir bieten für Angehörige Pflegeschulungen und -kurse an.

Beratungseinsätze § 37.3
Bei Erhalt von Geldleistung je nach Pflegestufe, ein- oder zweimal jährlich.
Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.

Betreuungsleistungen § 45
z. B. bei Demenz, Alzheimer

» Leistungskatalog

Wir haben eine Zulassung bei allen Kranken- und Pflegekassen!